Blickpunkt Pflege gibt Ihnen Orientierung, Informationen und Hilfestellung für Ihre Pflegesituation. Zudem führen wir, für Sie kostenlos, den Pflegeberatungsnachweis nach §37.3 SGB XI Pflegegrad 1-5 durch. Setzen Sie sich gerne, telefonisch oder über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Rufen Sie uns an oder füllen das Kontaktformular aus.
0202 – 254 80 68
Pflegebedürftige, die Zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes grundpflegerisch versorgt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach Paragraf 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird von der Pflegekasse als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“bezeichnet.
Die Beratung erfolgt durch die Pflegeberatungsstelle, Blickpunkt Pflege. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen beratend zu unterstützen.
Beratungen sind für Sie grundsätzlich kostenlos!
Die Beratung erfolgt meist durch einen ambulanten Pflegedienst. Ziel ist es, die Qualität in der häuslichen Pflege zu sichern und die Pflegepersonen zu unterstützen.
Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es genügt ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse, oder Sie fordern bei der Pflegekasse ein Antragsformular an.
Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es genügt ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse, oder Sie fordern bei der Pflegekasse ein Antragsformular an.
Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es genügt ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse, oder Sie fordern bei der Pflegekasse ein Antragsformular an.
Füllen Sie einfach dieses Formular aus und wir werden uns bei Ihnen schnellstmöglich für Ihre persönliche Pflegeberatung melden.